AGB

Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise der Pars Helvetic GmbH interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die von der Pars Helvetic GmbH unter der Marke VisitIran betriebenen Dienstleistungen und Produkte.
 

1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») bilden Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Pars Helvetic GmbH (nachfolgend «Pars Helvetic») zustande kommenden Reisevertrags. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von "dem Kunden" die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

Bei Reisen, die nicht von Pars Helvetic organisiert und durchgeführt werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Zustandekommen des Vertrags

Die von Pars Helvetic publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Buchungen des Kunden können persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) oder über das Internet (insbesondere über die Webseite www.visitiran.ch) erfolgen. 

Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber Pars Helvetic ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Pars Helvetic oder der ausdrücklichen oder konkludenten Bestätigung des Kunden einer von Pars Helvetic individuell erstellten Offerte zustande.

2.2 Vertragsparteien 

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und Pars Helvetic zustande. Als Vertragspartner von Pars Helvetic haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zu einer Reise anmeldet, insbesondere für die Entrichtung des Reisepreises. Vorliegende AGB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.

Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen bzw. Drittperson zustande. Pars Helvetic ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden AGB finden keine Anwendung.

3. LEISTUNGEN VON PARS HELVETIC

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von Pars Helvetic schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von Pars Helvetic (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Pars Helvetic.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Preise

Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von Pars Helvetic schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von Pars Helvetic (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann Pars Helvetic einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Vorbehalten bleiben Gebühren für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).

4.2 Preiserhöhungen

Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich Pars Helvetic das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:

  • Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge);
  • neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer);
  • Wechselkursänderungen;
  • Rechnungs- und Publikationsfehler.

Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Weitere Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

4.3 Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung von 50% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig:

  • Vertragsschluss liegt weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn;
  • Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen).

4.4 Zahlungsverzug

Bei den vorgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Pars Helvetic ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 5.1 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

5. UMBUCHUNG, RÜCKTRITT (ANNULLIERUNG) ODER REISEABBRUCH DURCH KUNDEN

5.1 Allgemein

Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts. Pars Helvetic ist jedoch darum bemüht, Änderungs- und Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen.

Eine Umbuchungsbegehren oder ein Rücktritt muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. 

Bis 90 Tage vor Abreise wird bei von Pars Helvetic entsprochenen Umbuchungen oder Änderungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Person erhoben. Bei einem Rücktritt beträgt die Gebühr CHF 100.– pro Person. 

Bei kurzfristigen Umbuchungen oder Rücktritten werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben: 

  • 89–50 Tage vor Abreise: 25% des Reisepreises
  • 49–30 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
  • 29–08 Tage vor Abreise: 75% des Reisepreises
  • 07–00 Tage vor Abreise: 100% des Reisepreises

Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa und ausgestellte Flugtickets gehen zu Lasten des Kunden. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung bzw. des Umbuchungsbegehrens. Fällt das Eintreffen der Annullierung bzw. des Umbuchungsbegehrens auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so ist der nächste Arbeitstag massgebend. Vorbehalten bleiben besondere Änderungs-, Umbuchungs- und Annullierungsbestimmungen.

5.2 Vorzeitige Rückreise; Reiseabbruch

Falls der Kunde die Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen muss oder während der Reise Leistungen ändern will, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Reiseleitung von Pars Helvetic oder ihre lokale Vertretung wird dem Kunden in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation seiner Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Der Kunde ist gehalten, in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen seiner Reiseversicherung zu beachten. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz)Kosten zu Lasten des Kunden.

6. RÜCKTRITT ODER KÜNDIGUNG DURCH PARS HELVETIC

6.1 Wesentlicher Irrtum

Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist Pars Helvetic berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

6.2 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Pars Helvetic berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6.3 Unzumutbarkeit

Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für Pars Helvetic unzumutbar, so ist Pars Helvetic berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Gleiches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht steht Pars Helvetic zu, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 5.1 zu bezahlen.

7. ÄNDERUNG DER REISE DURCH PARS HELVETIC

7.1 Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände

Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist Pars Helvetic berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Problemen im Zusammenhang mit Überbuchungen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen.

7.2 Rücktritt bei erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts

Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Ausschluss des Rücktrittsrechts

Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für Pars Helvetic unzumutbar macht (vgl. Ziff. 6.3 hiervor).

Vorbehalten bleibt zudem das Recht von Pars Helvetic auf nachträgliche Preiserhöhungen (Ziff. 4.2).

8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:

  • Der Kunde hat bei der Buchung Vorname und Namen usw. gemäss den Angaben im Reisepass anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten zu Lasten des Kunden gehen;
  • Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und Pars Helvetic bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten;
  • Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen);
  • Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen;
  • Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, Pars Helvetic schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen;
  • Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenenfalls von der Reise abzusehen.
  • Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt Pars Helvetic keine Haftung (Ziff. 10). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln entfallen entsprechend.

9. BEANSTANDUNGEN

9.1 Unverzügliche Beanstandungspflicht

Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von Pars Helvetic zu benachrichtigen. Pars Helvetic bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

9.2 Ersatzansprüche des Kunden

Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 9.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei Pars Helvetic schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/ oder Bestätigung gemäss Ziff. 9.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.

10. HAFTUNG

10.1 Haftungsumfang

Pars Helvetic haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.

10.2 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse

Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt.

Pars Helvetic haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen);
  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen);
  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen).
  • Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
  • Nimmt der Kunde an einer von Pars Helvetic organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von Pars Helvetic auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.

10.3 Abtretung von Schadenersatzansprüchen

Falls Pars Helvetic dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf Pars Helvetic über.

  • 11. DATENSCHUTZ

11.1 Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten

Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer,  Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde Pars Helvetic zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch Pars Helvetic auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Pars Helvetic behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren könnten, zukommen zu lassen, sofern der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt im Übrigen das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisende (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.

Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten im obengenannten Sinne hiermit zu.

11.2 Weitergabe der Daten an Dritte

Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte weitergeleitet. Pars Helvetic hält sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.

Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten im obengenannten Sinne hiermit zu.

Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

11.3 Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen

Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt Pars Helvetic bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte „Passenger Name Record (PNR)“ Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, und Informationen über das Gepäck. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.

Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde Pars Helvetic bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Pars Helvetic ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zug.

13. DIVERSES

13.1 Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.2 Ombudsmann

Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.

13.3 Versicherungen

Pars Helvetic empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. 

13.4 Aktualisierung der AGB

Pars Helvetic kann die allgemeine Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig abändern. Der aktuelle Stand der AGB wird elektronisch auf www.visitiran.ch publiziert.

Zug, im Mai 2021